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Bußgeld 

Ein Bußgeld wird durch die zuständige Behörde verhängt, wenn jemand eine nachgewiesen eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Im Gegensatz zu Straftaten, die über die Staatsanwaltschaften und die Gerichte ermittelt werden. Im Verkehrsrechtlichen Bereich gibt es einen festen Bußgeldkatalog, in dem  nahezu alle denkbaren Verstöße aufgelistet sind. Diesen Katalog kann jeder problemlos googeln. Aber Vorsicht, es gibt gerne Verschärfungen, wenn Voreinträge vorhanden sind. Auch wird nach oben von den Sätzen abgewichen, wenn die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich, das heißt mit Absicht, begangen wurde. Insofern muss auch sehr darauf geachtet werden, wie man die eigene Sicht darstellt. Ein mit der Verteidigung beauftragte Rechtsanwalt wird regelmäßig erst Akteneinsicht nehmen, und dann die eigene Sicht darstellen.

Meist schlimmer als das eigentliche Bußgeld, sind die Begleitprobleme wie Fahrverbot, Führerscheinentzug, Punkte, Nachschulung. Auch kann die zivilrechtliche Regulierung von einem Bußgeldverfahren beeinflusst werden. Wenn man zu unrecht einen Vorwurf gemacht bekommt, die Höhe des Bußgeldes übertrieben scheint oder die Folgen erheblich sind, lohnt es sich einen Anwalt zu beauftragen mit der Prüfung, ob eine Verteidigung Aussicht auf Erfolg haben kann. Als einzige Verteidigungsstrategie darauf zu hoffen, dass Verjährung eintritt, ist nicht die hohe Kunst.

Bußgelder gibt es auch in anderen Bereichen. Beispielsweise im Gewerberecht, im Umweltrecht und dergleichen.

Telefonieren Sie frühzeitig mit uns und nicht erst, wenn das Bußgeld verhängt ist oder die Anklage zugelassen wurde. Je früher wir eingreifen, desto höher sind die Chancen, Unrecht abzuwenden. 

Führerschein

Seit dem 01.05.2014 ist das neue Fahrerlaubnisregister in Kraft. Der Führerschein wird entzogen, wenn der Fahrer acht oder mehr Punkte in Flensburg hat. Zwar ist auch der Punktekatalog geändert worden, trotzdem hat insgesamt eine deutliche Verschärfung stattgefunden. Gerade Berufskraftfahrer wissen, dass schnell die Existenz auf dem Spiel stehen kann. Ich habe oft Mandanten, die kommen "mit dem siebten oder achten Punkt" zu uns. Im Gespräch zeigt sich dann oft, dass die ersten sechs Punkte jedenfalls teilweise zu unrecht verhängt worden sind. Eine Verteidigung bei den ersten Vorfällen wäre vermutlich leichter gewesen. Grundsätzlich aber gilt, dass man sich jeden einzelnen Punkt sparen sollte.

Führerscheine werden auch entzogen bei Drogenkonsum, bei Alkoholfahrten, bei Straftaten in Zusammenhang mit dem Fahrzeug, bei Gesundheitsbeeinträchtigungen und so weiter. Solche Maßnahmen können im Sinne der Verkehrssicherheit durchaus angebracht sein. Oftmals ist eine solche Maßnahme völlig übertrieben oder schikanös. Wenn Sie sich gegen eine solche Maßnahme wehren wollen beachten Sie bitte, dass auf Ihrer Gegenseite hoch qualifizierte Sacharbeiter sitzen, die viel Erfahrung mit dem Entzug von Führerscheinen haben. Sie sollten sich ebenfalls qualifiziert und fachkundig vertreten lassen. Es muss immer darauf geachtet werden, dass jeder Fall Besonderheiten hat und sorgfältig gewürdigt werden muss.

Je nach Schwere der Verfehlung werden Fahrverbote verhängt. Dies kann sehr unangenehm sein, weshalb genau geschaut werden muss, ob die Anordnung des Fahrverbotes rechtmäßig ist. Selbst wenn ein Fahrverbot nicht zu umgehen ist, nicht einmal mit "Freikaufen", lässt sich immer auf den Zeitpunkt der Abgabe Einfluss nehmen. 

Punkte

Das neue Punktesystem (01.05.2014) birgt für den einzelnen Risiken und Chancen. Der Gesetzgeber wollte das System vereinfachen und eigentlich nicht verschärfen. Manche nicht sicherheitsrelevanten Ordnungswidrigkeiten sollten daher nicht mehr mit Punkten einhergehen. Alle anderen sollten jeweils mit einem Punkt einhergehen. Grundlage war die wissenschaftliche Erkenntnis, dass Verkehrsteilnehmer mit vielen Punkten nicht "gefährlicher" sind als solche, mit wenigen Punkten, sondern maßgeblich scheint, ob jemand überhaupt Punkte hat, oder nicht. Leider haben sich dann doch wieder die Populisten durchgesetzt, die es unerträglich fanden, zum Beispiel für eine Geschwindigkeitsübertretung von über 40Km/h genau so viele Punkte bekommt, wie jemand, der nur 21 Km/h zu schnell war. Die Chance, das Punktesystem nicht als weiteres Strafsystem zu nutzen, sondern als Möglichkeit, das Profil des einzelnen zu erkennen, ist damit vertan worden.

Noch schlimmer hat der Gesetzgeber bei den Aufbauseminaren gepatzt. Nach langem Hin und Her besteht die Möglichkeit, bei einem Punktestand von vier oder fünf eine Nachschulung zu machen, auf eigene Kosten. Es wird dann ein Punkt reduziert. Wenn jemand sechs oder sieben Punkte hat, kann er auch so ein Seminar machen, bekommt aber keine Punkte gutgeschrieben.  Logisch ist das ganze nicht. Jeder einzelne Punkt sollte in seiner Entstehung und in seinen Konsequenzen geprüft werden. Das Gesetz soll gerecht sein. Manchmal muss man sehr darauf achten, dass das auch wirklich der Fall ist.

Ihren aktuellen Punktestand im zentralen Fahrerlaubnisregister können Sie ganz einfach über die Web-Page des Kraftfahr-Bundesamtes kostenfrei abfragen. 

Geschwindigkeit

Überhöhte Geschwindigkeit ist ein Hauptgrund für Unfälle. Bei einer Vollbremsung aus 50km/h benötigt ein durchschnittlicher PKW 13,50 Meter um zum Stehen zu gelangen. Aus 60Km/h sind es bereits 19,80 Meter. Zu Recht überwacht der Staat, dass sich alle an die Vorschriften halten. Allerdings findet diese Überwachung zunehmend mit dem Ziel statt, die Einnahmen der Gemeinde zu erhöhen. Manche Bereiche werden unmöglich und unsinnig geregelt (Ein Kilometer nur 30 Km/h auf der Stresemannstraße in Hamburg fahren zu dürfen, erschließt sich nicht). 

Die Verkehrsüberwachung erfolgt über verschiedene Systeme. Zunehmend über laserbasierte Systeme, die mehrere Fahrspuren überwachen. Es besteht bei den Behörden und den Gerichten weitestgehend die trügerische Auffassung, dass solche Messungen genau und gerichtsverwertbar seien. Dabei weiß bis heute keiner genau, wie die Geräte funktionieren. Es ist daher nicht nachzuprüfen, ob im Einzelfall, gerade bei Besonderheiten, tatsächlich richtig gemessen wurde. Die technischen Besonderheiten der eingesetzten Geräte sollten Ihrem Verteidiger bekannt sein für eine vernünftige Verteidigungsstrategie. 

Strafverfahren

Auch völlig gesetzestreuen Mitbürgern geschieht es, dass plötzlich ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet wird. Wegen Verkehrsunfallflucht, wegen fahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung innerhalb eines Unfallgeschehens oder wegen Fahrens unter Alkohol oder Drogeneinflusses. Bei der Verteidigung sind viele Punkte zu beachten. Ein Klipp - Klapp gibt es nicht. Natürlich sind Sie jedoch auf fachkundige Routine angewiesen und auf eine unhysterische Beratung. Am besten ist es, sich möglichst zeitnah anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Stellen Sie sich beispielsweise vor, dass Sie bei einer Vernehmung einen Sachverhalt aus Ihrer Sicht zu erklären versuchen, während sich aus der Ermittlungsakte nur ergibt, dass Ihr Fahrzeug in der Nähe gesehen wurde. Oder die Erkenntnisse der Behörden sind unter der Missachtung von Gesetzen gewonnen worden und dürfen nicht verwendet werden. So etwas sollte man vorher wissen, bevor Stellung genommen wird.