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Verkehrsunfall 

Vor Verkehrsunfällen ist keiner gefeit. Für jeden einzelnen, der in einen Unfall verwickelt ist, ist die Situation jedoch neu, ungewohnt und auch beängstigend. Es stellen sich viele Fragen, was zu tun ist und welche Rechte einem zustehen. 

Ihre Werkstatt oder der Gutachter schätzt den Schaden ein. Aber wann darf man einen Gutachter beauftragen? Muss man den der gegnerischen Versicherung nehmen. Was ist, wenn der Schaden nur ganz klein ist, oder eventuell so groß, dass ein wirtschaftlicher oder gar technischer Totalschaden anzunehmen ist.

Dies ist nur ein Beispiel für die ersten entstehenden Fragen. Hinsichtlich der Haftung, wer was bezahlen muss, ob ein Mietwagen in Anspruch genommen werden darf, wie repariert werden muss, ob die eigene Versicherung informiert werden muss und so weiter, schließen sich unter Garantie weitere Fragen an. Die meisten Versicherungskonzerne bieten mittlerweile ein Schadensmanagement an. Dies in Anspruch zu nehmen kann sinnvoll sein im Kaskobereich. Oftmals sind hier die Leistungen bereits durch den Vertrag festgelegt und auch, tatsächlich, nicht zu beanstanden. Aber können Sie selbst einschätzen, ob das so ist und ob nicht zum Beispiel Garantieansprüche berührt sind?

Bei einer solchen Regulierung durch die gegnerische Versicherung oder auch nur bei einer Beratung müssen Sie sich vor Augen führen, dass die Versicherung sparen will. Und das an dem Ihnen zustehenden Schadensersatz auch dann, wenn eine Reparatur übernommen wird. Es wird eine Partnerwerkstatt der Versicherung beauftragt, die geringer vergütet wird, als Ihre Werkstatt, aber mindesten gleich gute Arbeit leisten soll. Ob das wirklich gelingen kann ist sehr fraglich. Vielleicht wird ja nicht alles ersetzt, oder konserviert, oder vermessen. Stellen Sie sich vor, Sie werden später in einen wirklich schweren Unfall verwickelt mit einer nicht nach Herstellervorgaben reparierten Fahrgastzelle. 

Die Unfallregulierung durch einen Rechtsanwalt gehört regelmäßig zur Schadensregulierung. Die Kosten dafür haben die Unfallgegner im Rahmen Ihrer Eintrittspflicht zu übernehmen. Soweit darüberhinaus Kosten entstehen können, zum Beispiel bei einer quotalen oder vollständigen Eigenhaftung, der Inanspruchnahme der Voll- oder Teilkasko oder bei einzugehenden Kompromissen, wird Sie ein seriöser Rechtsanwalt vorher über die auf Sie zukommenden Kosten aufklären. Wir jedenfalls tun es. Fragen Sie uns.

Viele Kollegen bieten die Unfallschadensregulierung an. Einfach ist dieses Fachgebiet entgegen der landläufigen Meinung allerdings nicht. Nicht Sie, sondern Ihr Anwalt muss sich auskennen und beraten können hinsichtlich des Quotenvorrechtes, hinsichtlich der Kürzungen von UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten, ob Sie sich ein späteres Restwertangebot anrechnen lassen müssen, ob Sie hochgestuft werden und so weiter. Nicht alles ist immer relevant. Es muss aber immer alles bedacht werden. Und letztlich freut sich sogar der, der mit seinem zwanzig Jahren alten Kleinwagen selbst einen Unfall verschuldet hat, wenn seine eigene Teilkasko noch ein paar hundert Euro zahlt, weil jemand daran gedacht hat, dass auch die beschädigten Scheinwerfer aus Glas bestehen und somit versichert sind, auch bei Eigenverschulden.  

Personenschäden 

Wenn jemand verletzt wird, kommt einiges auf ihn zu. Neben der Ermittlung des Verursachers ist es notwendig, sorgfältig zu erörtern, was die Verletzung für den Betroffenen und sein weiteres Leben bedeutet und wo er Hilfe zu erwarten hat.

Dabei ist auch zu ermitteln, ob es sich um einen Wegeunfall handelt (dienstlich veranlasst) handeln. Das kann sehr positiv sein, wenn zum Beispiel eine Berufsgenossenschaft dann eintrittspflichtig ist. Das Gegenteil kann dann der Fall sein, wenn ein Haftungsprivileg eines Mitarbeiters oder Betriebes zu Kürzung von Ansprüchen führt. Es ist zu erörtern, ob noch andere Versicherungen (Private Unfallversicherung, BU-Versicherung beispielsweise) eintrittspflichtig sind. Ist ein Dauerschaden anzunehmen. Hat sich eine schon vorhandene Gesundheitsbeeinträchtigung verschlimmert. Was ist mit einem möglichen Zukunftsschaden, wenn erst einmal alles gut scheint.

Neben dem eigentlichen Schmerzensgeld ist zu berechnen, inwieweit dem Geschädigten Ansprüche wegen vermehrter Bedürfnisse, einem Haushaltführungsschaden, einem Erwerbsausfall oder Minderungsschaden zusteht und so weiter. Wir ein solcher Anspruch kapitalisiert. Werden Renten angerechnet. Was muss versteuert werden. All dies sind Positionen, die fachkundig bewertet und durchgesetzt werden müssen. Verletzt zu werden ist schon unangenehm und beeinträchtigend genug. Sich unzureichend abspeisen zu lassen ist nicht notwendig.

Noch wichtiger ist die fachkundige Beratung von Hinterbliebenen. Neben dem Verlust eines Angehörigen stellt sich unter Umständen noch eine ernsthafte wirtschaftliche Bedrohung. Wenn jemand den Tod eines anderen verursacht, ist er auch den Hinterbliebenen verpflichtet. Das fängt mit Schmerzensgeldansprüchen des getöteten an, den die Angehörigen erben können, geht über Unterhaltsansprüche bis hin Ersatz wegen Tötung eines Haushaltvorstandes. 

Keiner will aus seiner Verletzung oder aus dem Tod eines Angehörigen Kapital schlagen. Neben den persönlichen Beeinträchtigungen ist es jedoch nicht notwendig, auch noch finanzielle Einbuße hinzunehmen oder auf Heilbehandlungsmöglichkeiten zu verzichten. 

Sachschäden

Sachschäden aufgrund eines Unfalls liegen meist offen zu Tage. Das heißt allerdings nicht, dass dafür auch ohne Weiteres vollständiger Ersatz geschaffen wird. Gerade bei etwas exotischeren Sachverhalten, kann es sehr schwierig werden. Es gibt nun mal keine Listen für einen gut gepflegten Scirocco II, einen schwarz matt gerolltem Dooge-Van, einem Volvo 850 R TypT5 oder einem auf Mopf umgebauten W 639. Auch muss gelegentlich der Unterschied zwischen einem Motor M129 und M127 erkannt werden.

Auch bei modernen Autos ist es für den Mandanten von Vorteil, wenn die technischen Aspekte des Fahrzeugschadens bewertet werden können. Ob eine Verweisung an eine nicht markengebunden Werkstatt in Betracht kommt, wenn zum Beispiel eine Fahrgastzelle, bestehend aus hochfesten und höchstfesten Stählen, beschädigt ist, macht schnell 500,00 € aus und noch viel mehr, wenn noch einmal ein Unfall passiert. Neben guter juristischer Begleitung sollte in der Schadensabwicklung auch auf eine technisch einwandfreie Einschätzung geachtet werden.