Fischer & Knipphals - Technik - Unfallregulierung
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Rechtsanwälte Fischer & Knipphals

Spezialisierung

Wir sind spezialisiert auf die Lösung von Fragestellungen im technischen Bereich. Sowohl Handwerker und Industriebetriebe, aber auch auch Privatpersonen, müssen sich oftmals rechtlich über technische Problemstellungen auseinandersetzen. Ob im Werkvertragsrecht, im Kaufrecht oder im Schadensersatzrecht, zum Beispiel bei Unfällen. Eine juristisch und wirtschaftlich sinnvolle Vertretung kann nur dann gelingen, wenn auch verstanden wird, was eigentlich die Ursache des Problems ist. Wir sind in der Lage, technische, physikalische, handwerkliche Sachverhalte und Abläufe in Produktionen zu erfassen und zu bewerten, ohne dass wir auf sofort auf Sachverständigengutachten angewiesen sind, oder dass der Mandant Stunden damit verbringen muss, uns den Sachverhalt zu erklären. Das spart Zeit und Geld. Früh können wir erkennen, ob und inwieweit es sich lohnt, Rechtspositionen durchzusetzen. Was können wir für Sie tun? 

Andere Rechtsgebiete

Die Spezialisierung einer Person auf alle denkbaren Rechtsgebiete dürfte ausgeschlossen sein. Hingegen heißt eine Spezialisierung nicht unbedingt, dass andere Bereiche nicht erfolgreich bearbeitet werden können.

Die Kanzlei Fischer & Knipphals hat im Jahre 2001 als zivilrechtlich und betreuungsrechtlich orientierte Allgemeinkanzlei angefangen. Es wurden Mandate in fast allen Rechtsgebieten übernommen. Das erforderliche hohe Niveau der einzelnen Rechtsberatung kann dann nur durch zeitintensive Einarbeitung und Fortbildung erfolgen, was gerade nicht in allen denkbaren Rechtsgebieten zu leisten ist. Die Kanzlei hat sich insofern darauf spezialisiert, technische und wirtschaftliche Sachverhalte juristisch zu betreuen. Dazu gehört schwerpunktmäßig die Unfallregulierung und die Personenschadenregulierung, jedoch auch die Betreuung von Handwerksbetrieben und Industriebetrieben. Hier ist nach wie vor ein breites Wissen in vielen Rechtsgebieten vorhanden und nutzbar. Eine Firma muss beispielsweise auch bei Mietverträgen, Leasingverträgen, Arbeitsverträgen, manchmal auch in Steuerfragen oder Insolvenzsachen beraten werden. Das können wir leisten. 

Viele Mandanten und Kooperationspartner empfehlen uns nach wie vor im Banken- und Wertpapierrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Betreuungs- und Sozialrecht. Das ist gleichzeitig Kompliment und Verantwortung. Was wir leisten können und in welchen Fällen wir lieber einen Kollegen empfehlen, kann immer besprochen werden.

 

Kontaktdaten

Rechtsanwälte Fischer und Knipphals

Legienstraße 38

24103 Kiel

Fon: 0431 986510

Fax: 0431 9865120

email: Kanzlei(at)RechtsanwaltFischer.de

Unsere telefonischen Bürozeiten sind:

Montag bis Freitags 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

und Montags, Dienstags und Donnerstags von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Besprechungstermine bitten wir abzusprechen. Diese können dann auch außerhalb der Bürozeiten stattfinden. Bitte beachten Sie, dass wir neue Mandate von neuen Kunden nur telefonisch oder persönlich annehmen. Einen Auftrag über Email oder per Fax von uns unbekannten Firmen oder Personen nehmen wir nur nach persönlicher Rücksprache an.   

Gebühren

Die bei der Bearbeitung von Rechtsmandaten anfallenden Gebühren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.

Bei zivilrechtlichen Mandaten richtet sich die Gebührenhöhe nach dem Streit- bzw. Gegenstandswert. Sodann werden verschiedene Tätigkeiten unterschiedlich vergütet. In Straf- und Bußgeldangelegenheiten gibt es zu jedem Handlungsschritt bestimmte  Gebührenpositionen. Ebenso in den meisten Fällen des Sozialrechts. In besonderen Fällen können Gebührenvereinbarungen geschlossen werden. Dies geht allerdings nur schriftlich. Innerhalb eines Rahmenvertrages mit Firmen gelten vereinbarte Regeln.

Für Mandate unter Prozesskostenhilfe und bei Beiordnungen werden geringere Sätze in Ansatz gebracht.

Es ist nicht immer hundertprozentig genau voraus zu sagen, was für Kosten bei einer Mandatswahrnehmung entstehen. Eine grobe Übersicht, Beispielsfälle und vernünftige Prognosen lassen sich jedoch immer erstellen. Wir informieren unsere Mandanten in diesem Rahmen über die Höhe möglicher Kosten, bevor sie entstehen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, ist es umso besser. Die Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer übernehmen wir, wenn Sie das wünschen.

Fragen Sie uns. Wir geben Ihnen einen Überblick.